Häufige Fragen

Häufige Fragen an DAGP

  • Was kosten die Maßnahmen?

    Eine Antwort auf die Frage nach den Kosten unserer Freizeiten

    Der Eigenanteil der Kosten hängt unter anderem von den Zuschüssen von Kranken- und Pflegekassen oder staatlichen Stellen ab und ist individuell verschieden. In Frage kommen z.B. die Verhinderungspflege und / oder zusätzliche Leistungen der Pflegekasse, da wir als familienentlastender / familienunterstützender Dienst (FeD/FuD) als Anbieter eines niedrigschwellligen Hilfe- und Betreuungsangebots anerkannt sind. Bitte fragen Sie uns, um Genaueres zu erfahren.

  • Kann ich auf meinem Geburtstag Geld sammeln und an DAGP spenden?

    Eine Antwort auf die Frage, ob z.B. an einem Geburtstag eingesammeltes Geld gespendet werden kann.

    Häufig wird ein Geburtstag, ein Jubiläum oder ein sonstiger Fest- und Feiertag zum Anlass genommen, Geld zu sammeln und es anschließend der DAGP e.V. zu Gute kommen zu lassen. Bitte sprechen Sie Einzelheiten vorher mit uns ab, sofern Sie Ausstellung von Spendenbescheinigungen wünschen. Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Bitte kontaktieren Sie uns!

  • Ist die Unterkunft auf behindertengerecht?

    Die Frage nach Barrierefreiheit und behindertengerechter Unterkunft bei den Freizeiten

    Sommerfreizeit: Die Sommerfreizeiten finden an wechselnden Orten statt. In den letzten Jahren wurde hierfür das St. Christopherus Haus / Gustavo-Salgado-Ramirez-Haus in Simmerath-Steckenborn gebucht. Das Haus der KJG Aachen befindet sich im Eifelort Steckenborn und liegt am Waldrand im Ortsteil Hechelscheid. Auf dem großen Gelände stehen drei einzelne ebenerdige Häuser, die für insgesamt 38 Personen ausgestattet sind.
    Winterfreizeit: Der Bärngartenhof in Neukirchen/Österreich ist ein Jugendgästehaus, das unseren Ansprüchen gerecht wird, auch wenn es nicht in allen Teilen als behindertengerecht ausgestattet bezeichnet werden kann. Der Hof befindet sich in ruhiger Lage, umgeben von saftigen Wiesen, nur wenige Gehminuten vom Ortszentrum der Nationalparkgemeinde Neukirchen am Großvenediger entfernt. Der Familienbetrieb hat sich auf Gruppenreisen, wie z.B. Schulland-, Projekt- oder Sportwochen, spezialisiert.

  • Von wem werden die Kinder betreut?

    Eine Antwort auf die Frage nach der Betreuung der behinderten Kinder

    Die Betreuerinnen und Betreuer sind häufig Studentinnen und Studenten der Sozialpädagogik oder Dipl.-Pädagogen, angehende oder bereits praktizierende Therapeuten, Pfleger oder sonstige Vertreter der sog. “helfenden Berufe”. Diese Aufzählung ist nicht vollständig und auch keine Voraussetzung. Auch Vertreter aus nicht-therapeutischen Berufen sind willkommen.

  • Überfordere ich mein Kind nicht?

    Die Frage, ob Kinder mit der Freizeit überfordert sind, wird häufiger gestellt. Ziel der Maßnahmen ist es, die Grenzen des Möglichen trotz Behinderung auszuloten. Die Betreuerinnen und Betreuer achten dabei darauf, dass kein Kind negative Erfahrungen machen muss, da die Freizeiten so gestaltet werden, dass stets mit kleinen Schritten begonnen wird. Jedes Kind hat das Recht und die Möglicheit, das eigene Tempo zum Maßstab aller Dinge zu nehmen. Dies gilt für das Skifahren z.B. mit dem Monoski genauso wie für alle Unternehmungen bei der Sommerfreizeit.

    Die Leiterinnen und Leiter der Freizeiten, aber auch die Betreuerinnen und Betreuer, die ganz überwiegend schon seit vielen Jahren mitfahren, haben ein Gespür dafür entwickelt, wann ein Kind an eine Grenze stößt. Eines der Ziele der Freizeiten ist es dabei auch, bis an die eigenen Grenzen zu kommen oder Grenzen neu abzustecken. Die Betreuerinnen und Betreuer halten jedoch stets ein Auge darauf, dass die Freude am Neu-Erlernten, am Neu-Erreichten, am Neu-Überwundenen bei den Kindern an erster Stelle steht. Die Freude ist es auch, die Kinder zu neuen Leistungen anspornt.

    Eltern und Erziehungsberechtigte wundern sich oft, wie viel ein Kind dazu gelernt hat und wie stolz es darauf ist, aus eigenem Antrieb und eigener Motivation sich ein großes Stück Selbständigkeit erobert oder zurückerobert zu haben.

  • Muss ich als Betreuer eine spezielle Ausbildung nachweisen?

    Eine spezielle Ausbildung wird nicht benötigt. Voraussetzung ist allerdings die Freude am Umgang mit behinderten Kindern. Unsere Betreuerinnen und Betreuer sind häufig Studentinnen und Studenten der Sozialpädagogik oder Dipl.-Pädagogen, angehende oder bereits praktizierende Therapeuten, Pfleger oder sonstige Vertreter der sog. „helfenden Berufe“. Diese Aufzählung ist nicht vollständig und auch Vertreter aus nicht-therapeutischen Berufen sind willkommen. als “Voraussetzung” gilt, dass man sich auf die Kinder , deren Wünsche und deren jeweilige Situation einlassen kann und ihnen auf Augenhöhe begegnet. Das Ziel Stig Guldbergs, die Selbständigkeit der Kinder zu fördern und zu trainieren, muss als an erster Stelle stehend akzeptiert werden.

  • Können wir unser Kind auf der Freizeit besuchen?

    Grundsätzlich wollen wir mit unseren Freizeiten dazu beitragen, dass Kinder selbständiger werden. Dies geht oft besser “ohne Mama und Papa”. Eltern haben während dieser Zeit einmal Zeit zum Durchatmen, zu Hause oder im eigenen Urlaub.

    Bei der Winterfreizeit in Österreich mit ihrem speziellen Sportangebot (Spezial-Skilauf, Monski, Skilauf an der Stange etc.) können beide Eltern oder ein Elternteil sich auch gerne in der Nähe unserer Unterkunft einquartieren und ihr Kind während der Zeit beim Skilauf besuchen. So haben beide Seiten ein wenig Abstand, können sich aber auf Wunsch sehen.

    Bitte sprechen Sie un an, wenn Sie hierzu weitere Fragen oder Wünsche haben.

  • Welche Kinder können mitfahren?

    Kinder mit einer Körperbehinderung oder Mehrfachbehinderungen zwischen sechs und sechzehn Jahren. Die Entscheidung, welche Kinder mitgenommen werden können, treffen die für die jeweiligen Maßnahmen verantwortlichen Leiter und Leiterinnen. Sie stehen jederzeit für Auskünfte zur Verfügung. Nichtbehinderte Geschwisterkinder können ggf. ebenfalls an den Freizeiten teilnehmen.

     

  • Wann sind die Freizeiten und wie lange dauern sie?

    Wintermaßnahme: Abreise eine Woche vor Karfreitag bis zum Freitag nach Ostern.

    Sommermaßnahme: 2 Wochen in den Sommerferien Nordrhein-Westfalens